Wenn jemand aus der Familie stirbt......

Dann ist das für viele - verständlicherweise - erst einmal ein Schock. Man ist verunsichert, weiß nicht, was man tun soll.

Deshalb hier einige Hinweise:
Wenn jemand krank ist, kann das Heilzeichen der Krankensalbung mit ihm und seiner Familie gefeiert werden. Ist jemand länger krank, gibt es die Möglichkeit der monatlichen Krankenkommunion durch den Priester, den Pastoralreferenten oder andere Beauftagte der Gemeinde; auch sonntags nach dem Gottesdienst können Angehörige nach Rücksprache mit dem Pfarrer die heilige Kommunion für ihr krankes Familienmitglied mit nach Hause nehmen. Ist jemand verstorben, so kann er kein Sakrament mehr empfangen; eine “Letzte Ölung” gibt es schon seit 30 Jahren nicht mehr! Hier ist etwas anderes angebracht, das früher, als die meisten zu Hause gestorben sind, selbstverständlich praktiziert wurde, in neuerer Zeit aber, wo die meisten im Krankenhaus sterben, kaum praktiziert wird: Das Gebet für den Verstorbenen nach dem Verscheiden, die sogenannte Aussegnung.

Sollte es dennoch vorkommen - was sich übrigens viele wünschen-, dass das betroffene Familienmitglied zu Hause verstorben ist, brauchen Sie nichts zu überstürzen. Sie  dürfen den Verstorbenen bis zu 24 Stunden zu Hause lassen. Alle Familienmitglieder, auch die Kinder, können sich im den/die Verstorbene(n) versammeln, man zündet eine Kerze an, jeder kann dem/der Verstorbenen mit  Weihwasser ein Kreuz auf die Stirn zeichnen. Im stillen Verweilen können alle an den/die Verstorbene(n) denken, sich von ihm/ihr verabschieden. Dann kann man eins der Gebete im Gotteslob Nr. 35 sprechen, das Vater unser  und das Gegrüßet seist du Maria beten oder ein freies Gebet. Dazu ist kein kirchlicher Amtsträger notwendig. Sollte allerdings die Situation so sein, dass - etwa bei einem plötzlichen Todesfall, bei Selbsttötung oder beim Tod eines Kindes - Sie einen seelsorgerlichen Beistand brauchen, dann wird die Rettungsleitstelle in Kürze den zuständigen Notfallseelsorger zu Ihnen schicken. Der wird bei Ihnen bleiben, wenn das Rettungspersonal weggegengen ist und Ihnen helfen, mit der Situation fertig zu werden. Sie können sich für all diese dinge viel Zeit lassen.

Erst dannach ist es angebracht ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen; deren Mitarbeiter werden mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Das jeweilige Bestattungsunternehmen nimmt auch Kontakt mit dem  zuständigen kirchlichen Amtsträger für die Beerdigung (Priester, Diakon, Pastoral- und Gemeindereferent) auf und vereinbart den Termin für die Beisetzung.

Derjenige, der die Beerdigungsfeier leitet, setzt sich mit Ihnen  in Verbindung und vereinbart einen Gesprächstermin. Das Gespräch bietet die Möglichkeit, über alles zu sprechen, was Sie im Zusammenhang mit dem verstorbenen Menschen und mit dem Tod bewegt.

 “Unsere Tage zu zählen lehre uns! Dann gewinnen wir ein weises Herz”, so betet es der Beter des 90. Psalms. Es ist deshalb ein Zeichen von Weisheit und menschlicher Reife, sich rechtzeitig  über den Tod und das Sterben Gedanken zu machen. Die Kirche bietet Gemeinschaft über den Tod hinaus. Sie kann dies nicht aus eigener Vollmacht, sondern weil in ihr der Ewige, der Grund allen Seins wohnt und uns sterblichen Menschen seine unsterbliche Hand reicht.

Edwin Ziegler, Pfarrer

Startseite......